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Die grüne Wand®
Wände aus dekorativem Grün
Die grüne Wand® vereint Biologie und Technik zum
Zwecke der Luftbefeuchtung und Dekoration. Ihr üppiges
Grün wirkt sich positiv auf unsere Psyche aus und
trägt maßgeblich dazu bei, daß wir
uns wohlfühlen. Als Kunstwerk im Raum erfüllt
sie auch weitere funktionale Zwecke wie Lärmschutz,
Sichtschutz und Raumgliederung.
Die Verdunstung aus dem Trägermaterial und der
Transpiration der Pflanzen summieren sich zu klimarelevanten
Wassermengen. Da keine Aerosole entstehen, ist die Gefahr
von z.B. Legionellen praktisch ausgeschlossen. Das inerte
Trägermaterial zersetzt sich nicht, so dass sich
SCHIMMEL nicht bilden
kann. Durch die zusätzliche UV-Behandlung des Wasservorrates
werden weitere Keime zerstört.
Die grüne Wand®
gibt es in vielen Variationen.
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Ob als Stele (Bild links) oder
als Raumteiler (Bild rechts), einseitig oder beidseitig
begrünt - vieles ist möglich.
Wichtig ist aber:
Im Vordergrund steht die Funktion, die Luft-
feuchte deutlich anzuheben. Daher ist eine Klimaberechnung
notwendig. |
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Die vom Dipl. Biologen Manfred R. Radtke entwickelte
biotechnische Luftbefeuchtung basiert auf eigenen Studien
über die Stoffumsätze verschiedener Zimmerpflanzen
in Abhängigkeit zu den Klimaparametern des Raumes.
Die Klimaberechnung erfolgt auf dem Hintergrund der
Stoffumsatzwerte der Prima Klima® Pflanzen und der Grünen Wand®.
Grundsätzlich gilt, dass die Poren, durch die die
Pflanzen im Gasaustausch mit der Luft stehen, regulierte
Stomata sind, die bei Licht und günstiger Nährstoffversorgung
weit öffnen. Dadurch kann viel Wasser abgegeben
und viel Kohlendioxid aufgenommen werden. Nach diesen
Erkenntnissen werden Art, Menge und Arrangements der
Pflanzen berechnet und zusammengestellt. Zusätzlich
werden Lichtmenge, Luftwechsel und Anzahl der Mitarbeiter
in die Berechnung mit einbezogen, um ein optimales Raumklima
zu gewährleisten. Diese Ermittlung der Pflanzenmenge
und der Pflanzenarten unterscheidet die biotechnische
Lösung wesentlich vom einfachen Dekorieren des
Raumes ohne funktionalen Anspruch. Zusätzlich werden
dadurch die neuen EU-Bildschirm-Arbeitsplatzrichtlinien
erfüllt.
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